So funktioniert der Tarif-Radar
Was bringt der Tarif-Radar?
Die optimale Energieversorgung ist wichtig – für Ihren Geldbeutel und für die Umwelt. Aber das Thema ist auch lästig. Energie ist für die meisten Menschen doch nur Nebensache! HausPilot will es Ihnen so einfach wie möglich machen, Ihre Energiethemen optimal und nachhaltig zu regeln. Das ist auch die Aufgabe des Tarif-Radars, des neuartigen Strom- und Gas-Tarifrechners von HausPilot.
Das Ziel: Qualität auf Knopfdruck. Sie geben Ihre Wünsche zu Ihrer Energieversorgung vor, und passend dazu werden Ihnen unmittelbar die wirklich günstigsten Angebote herausgefiltert. Schon unter den ersten drei angezeigten Angeboten sollten Sie ein Produkt finden, das Sie unbesehen nehmen können. Denn bei unserem Vergleich auf Basis der Effektivpreis-Prognose berücksichtigen wir neben der Preisangabe des Lieferanten auch die Kostenwirkungen des Kleingedruckten und die Transparenz zu Anbieter und Produkt.
Der Tarif-Radar soll also sichere Orientierung bieten in dem immer undurchschaubareren Energiemarkt mit seinen mehr als 1.200 Anbietern und 6.000 Tarifen.
Anwendungsbereiche
Der Tarif-Radar stellt die Tarife für Stromverbräuche bis 100.000 kWh dar, die nach sog. Standardlastprofil und demnach nicht nach einer kontinuierlichen Leistungsmessung abgerechnet werden. Abgebildet werden Tarife für Haushaltsbedarf (einschließlich Gemeinschaftsanlagen z.B. von Mehrfamilienhäusern) und gewerblichen Bedarf.
Die Darstellung beschränkt sich auf Neukundentarife. Bestandstarife können nicht abgebildet werden, da deren Tarifinformationen i.d.R. nicht öffentlich verfügbar sind.
Die folgenden Anwendungen sind nicht abgebildet, da die Marktbedingungen einen nennenswerten Wettbewerb bisher nicht haben entstehen lassen:
Wärmepumpentarife
Kombitarife (z.B. Strom plus Gas)
Sozialtarife
Was ist der Unterschied zu anderen Tarifrechnern?
Auf den ersten Blick sieht der Tarif-Radar ähnlich aus wie andere Tarifrechner. Aber bei näherem Hinsehen werden Sie deutliche Unterschiede erkennen:
Die Voreinstellung ist so gewählt, dass die Tarife nach dem prognostizierten Effektivpreis verglichen werden und nicht nach dem Preis für das erste Jahr, der oft durch einmalige Boni und Rabatte künstlich niedrig gehaltenen ist.
Die Voreinstellung führt außerdem dazu, dass zunächst nur Tarife von Anbietern gezeigt werden, die imTransparenz-Rating von HausPilot mindestens 3 Sterne erreicht haben. Das bedeutet: Gute Transparenz zum Unternehmen, befriedigende zum Produkt.
Die grüne Spalte ist die Bewertungsspalte, die Ihnen einen realistischen Vergleich und die Wahl eines zuverlässigen Anbieters erleichtern soll: Hier sehen Sie die Effektivpreisbewertung (ausgedrückt als Durchschnittspreis in Cent pro Kilowattstunde), die mittlere Einsparung pro Jahr auf Basis der Effektivpreisprognose und – sofern vorhanden – das Transparenz-Rating für den Anbieter.
Die wichtigsten Vertrags-Parameter, die zur Beurteilung benötigt werden, sehen Sie sofort in der kompakten Tarifübersicht und können so direkt mit den anderen Tarifen vergleichen. Alle einmaligen Boni und Rabatte sind in einer Zahl zusammengefasst. Die weiteren Details werden Ihnen angezeigt, wenn Sie auf den Anbieter- oder Tarifnamen klicken.
HausPilot arbeitet im Auftrag des Verbrauchers. Wir vermitteln Ihnen den Tarif, der unter dem Strich für Sie am günstigsten ist - unabhängig davon ob wir von dem Lieferanten eine Provision erhalten oder nicht. So können wir Ihnen den Zugang zu allen am Markt angebotenen Produkten eröffnen! Dort wo wir vom Lieferanten eine Provision erhalten, machen wir das sichtbar und verwenden die Provision für eine Gutschrift an Sie, so dass unter dem Strich unsere Dienstleistung für Sie meist kostenlos ist. Die Preise, die wir Ihnen zeigen und nach denen wir vergleichen, sind die Preise zu denen Ihnen HausPilot das jeweilige Produkt auch tatsächlich beschaffen kann.
Effektivpreis und AGB-Faktor
Mancher auf den ersten Blick günstige Strom- oder Gasvertrag kann sich schon im zweiten Vertragsjahr als ziemlich teuer herausstellen, mit Kosten die bis zu 50% über der ursprünglichen Preisangabe des Lieferanten liegen. Ein Beispiel: Viele der Strompreis-„Garantien" oder Preisfixierungen klammern die Mehrkosten wegen der Erneuerbaren Energien aus, bieten also vor dem heute größten Preistreiber keinen Schutz. So entscheiden am Ende die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), also das „Kleingedruckte", ob ein vermeintlich günstiger Strom- oder Gasvertrag wirklich günstig ist. Und das betrifft nicht nur die Frage der Preisabsicherung, sondern auch noch eine ganze Reihe anderer Faktoren.
Als Folge sind die in vielen Tarifrechnern herangezogenen Jahreskosten für das erste Lieferjahr allein kaum geeignet zum Produktvergleich. Wer seinen Versorger wechseln möchte, steht vor der Schwierigkeit, die Kostenauswirkungen des Kleingedruckten beim Vergleich richtig einzuschätzen. HausPilot hat ein Verfahren entwickelt, mit dem die Vertragsbedingungen über einen „AGB-Faktor" in die Bewertung mit einbezogen werden, so dass ein Vergleich auf Basis eines prognostizierten Effektivpreises möglich wird. Ähnliches kennt man bereits in Form des Effektivzinses aus dem Bereich der Finanzprodukte. Einmalige Bonuszahlungen oder Gebühren, lange Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen, sogenannte und wirkliche Preisgarantien, Voraus- oder Kautionszahlungen werden mithilfe eines Marktmodells bewertet und in den AGB-Faktor eingerechnet. Wie das untenstehende Beispiel aus der Praxis zeigt, kann bei gleichem Preisangebot zwischen günstigen und eher nachteiligen Vertragsbedingungen unter dem Strich ein Kostenunterschied bis zu 50% entstehen, wenn man alle kostenrelevanten Regelungen mitberücksichtigt und eine 2jährige Haltedauer unterstellt.
Der AGB-Faktor fließt in den Tarifvergleich auf der Internetseite von HausPilot automatisch mit ein, das heißt es wird auf Basis des Effektivpreises verglichen. Man kann diese Funktion allerdings auch abwählen.
Je höher der AGB-Faktor ist, desto höher ist der Effektivpreis im Verhältnis zum Preisschild des Anbieters. Man kann auch sagen: "desto teurer sind die Bedingungen des Tarifs". Vereinfachend lässt sich daher sagen:
Der AGB-Faktor ist umso höher ("der Tarif ist effektiv umso teurer"), ...
- je größer der Erstjahres-Bonus ist,
- je kleiner einmalige Gebühren (z.B. eventuelle Servicepauschale HausPilot) sind,
- je schwächer das Garantieversprechen ist ("Härte" und Dauer der Garantie),
- je länger Mindestlaufzeit, Verlängerungsperiode und Kündigungsfrist sind, und
- je höher eine eventuelle Vorauszahlung oder Kaution ist.
Entsprechendes gilt bei umgekehrten Vorzeichen.
Wenn Sie es ganz genau wissen möchten: hier ist die Methode beschrieben.
Transparenz-Rating der Strom- und Gasanbieter
1. Ziele des Transparenz-Ratings
Das Lieferanten-Rating der HausPilot soll den Verbrauchern Orientierung in der Unübersichtlichkeit des Marktes, mit seinen mehr als 1.200 Lieferanten, geben. Ziel ist, den Verbraucher zu unterstützen, folgende Risiken zu begrenzen:
- Ausfall des Lieferanten, mit dem Risiko, eventuelle Vorauszahlungen zu verlieren und/oder (mit zusätzlichem Betreuungs- und Zeitaufwand) auf die teure Grundversorgung zurückzufallen;
- Aufwand und Ärger, der sich aus Unprofessionalität und schlechtem Service eines Anbieters ergeben kann;
- aus Kundensicht unerwünschte Berücksichtigung bestimmter Lieferanten oder Produkte.
Das Rating-Verfahren der HausPilot zielt auf die Transparenz, die der jeweilige Lieferant zu seinem Unternehmen und seinen Produkten bietet, und die es dem Kunden ermöglicht, sich selbst mit geringem Aufwand ein Bild zu verschaffen und auf dieser Basis eine Entscheidung zu treffen.
Für viele Kunden ist diese Transparenz bedeutsam, da
- die Kunden-Lieferantenbeziehung meist über viele Jahre besteht,
- viele Energielieferanten keine Markenbekanntheit besitzen, man als Kunde also nicht auf eine langjährige Erfahrung aus der Beobachtung der Marke verfügt,
- sich das Handeln der Energieversorger in besonderem Maße auf die Lebensgrundlagen, den Ressourcen- und Umweltschutz auswirkt.
- „man einfach wissen möchte, mit wem man es zu tun hat".
Eine Bewertung der Güte des Unternehmens oder der Produkte selbst ist nicht Gegenstand des Ratings. Hier soll der individuellen Beurteilung durch den Kunden nicht vorgegriffen werden.
Für Energieversorgungsunternehmen in öffentlicher Hand (Stadtwerke, kommunale Regionalversorger) wurde in den meisten Fällen kein Transparenz-Rating durchgeführt, da hier zumindest die Unternehmenstransparenz auf Grund öffentlicher Kontrolle gegeben ist.
2. Transparenzstufen:
5 Sterne | Vorbildliche Transparenz in allen Kategorien (alle Kriterien erfüllt) |
4,5 Sterne | Sehr gute Transparenz zu Unternehmen und Produkten (beide Kriterien zum Unternehmen erfüllt, zu den Produkten 2,5 Punkte) |
4 Sterne | Gute Transparenz zu Unternehmen und Produkten (beide Kriterien zum Unternehmen erfüllt, zu den Produkten mind. 1,5 Punkte) |
3 Sterne | Gute Transparenz zum Unternehmen, wenig zu Produkten (beide Kriterien zum Unternehmen erfüllt, zu den Produkten max. 1 Punkt) |
Das Transparenz-Rating wird im Tarif-Radar mit der Anzahl Sterne angezeigt. In den Detail-Informationen zum Anbieter sind auch die erreichten Sterne zu den einzelnen Kriterien dargestellt. Wo bisher kein Transparenz.-Rating durchgeführt werden konnte oder nicht eine Mindestzahl von 3 Sternen erreicht wurde, wird kein Transparenz-Rating angezeigt.
Anbieter, für die bisher kein Transparenz-Rating durchgeführt wurde, sind eingeladen, mittels der nachfolgend zum Download angebotenen Tabelle eine Selbsteinschätzung vorzunehmen und an HausPilot zu senden. HausPilot wird die Angaben prüfen und behält sich die Entscheidung vor, inwieweit es sich die Angaben des Anbieters zu eigen macht. Tabelle Transparenz-Rating
3. Kriterien
3.1 Transparenz der wirtschaftlichen Situation
Das Kriterium ist erfüllt, wenn das Unternehmen oder sein Mehrheitsgesellschafter ...
- einen Geschäftsbericht auf seiner Internetpräsenz oder im Bundesanzeiger zur Verfügung stellt, der nicht älter als 2 Jahre ist, oder
- ein Unternehmen in öffentlichem Besitz oder eine börsennotierte Aktiengesellschaft ist (dann ist eine Transparenz auf Grund gesetzlicher Vorgaben und bzw. öffentlicher Kontrolle gegeben), oder
- seit mindestens 5 Jahren auf dem Strom-, Gas- oder Heizölmarkt aktiv ist (woraus man auf eine Tragfähigkeit des wirtschaftlichen Modells und der Geschäftspolitik schließen kann), oder
- bei kürzerer Marktpräsenz oder Neugründungen in ihrer Internetpräsenz oder ihren Produktangaben einen hinreichenden Einblick in die bisherigen geschäftlichen Aktivitäten der Gründer gibt und damit dem Kunden eine Beurteilung der Nachhaltigkeit und der wirtschaftlichen Solidität des Unternehmens ermöglicht.
3.2 Transparenz der Eigentumsverhältnisse
Das Kriterium ist erfüllt, wenn
- auf den Internetseiten des Anbieters oder seiner Mehrheitsgesellschafter oder in den Produktunterlagen mindestens die Mehrheits-Eigentümer des Anbieters benannt sind.
3.3 Transparenz der Produktherkunft und -qualität
Strom: Das Kriterium ist vollständig erfüllt, wenn
- für sämtliche Produkte auf der Internetseite oder in den Produktangaben des Anbieters die Stromkennzeichnung zu finden ist, und wenn
- bei einer Werbung mit besonderen Produkteigenschaften (z.B. Grünstrom, Ökostrom oder klimaneutrales Produkt) die erforderlichen Zertifizierungen oder Labels nachgewiesen werden, die die beworbene Produktqualität überprüfbar machen: Als Zertifizierungen bzw. Labels werden in diesem Zusammenhang gewertet:
a) für Ökostrom, Grünstrom (hier geht es um den Nachweis des ökologischen Zusatznutzens, siehe Ökostrom)
- OK-Power-Label (www.ok-power.de)
- Grünstrom Label Gold (www.gruenerstromlabel.org)
- Zertifizierung nach EcoTopTen-Kriterien (www.ecotopten.de)
b) für ein klimaneutrales Produkt:
- Ökotrend-Zertifikat (www.oeko-trend.de)
Es erfolgt ein Abzug von einem halben Punkt, wenn die obigen Kriterien für eines der angebotenen Produkte nicht erfüllt sind.
Gas: Das Kriterium ist vollständig erfüllt, wenn
- einfaches Erdgas verkauft und hierfür nicht mit besonderen Produkteigenschaften geworben wird und
- bei einer Werbung mit besonderen Produkteigenschaften (z.B. Biogas-Anteil oder klimaneutrales Produkt) entweder ein renommiertes Zertifikat (z.B. vom TÜV Süd oder TÜV Nord) nachgewiesen wird oder nachvollziehbar beschrieben ist, worauf sich diese besonderen Produkteigenschaften gründen.
Es erfolgt ein Abzug von einem halben Punkt, wenn die obigen Kriterien für eines der angebotenen Produkte nicht erfüllt sind, oder wenn bei Ökoprodukten keine nachvollziehbare Aufschlüsselung der Begründung dieses Qualitätsversprechens erfolgt.
3.4 Transparenz der Vertragsbeziehungen und der AGB
Das Kriterium ist vollständig erfüllt, wenn für alle Produkte des Anbieters
- der Kunde auf der Internetseite des Anbieters vor Beginn der Dateneingabe für den Bestellprozess sämtliche Bedingungen und die AGB einsehen kann und
- der Kunde über ein Service-Portal im Internet jederzeit nachvollziehen kann, über welches Produkt mit welchen Konditionen – Preise, Tarifbedingungen, Vertragslaufzeit, AGB – momentan ein Vertrag besteht, und
- die Vorgehensweise und die Kundenrechte bei Preiserhöhungen (sofern diese grundsätzlich vorgesehen sind) klar beschrieben sind und
- die reguläre Kündigungsfrist nicht mehr als 6 Wochen beträgt, es sei denn die verlängerte Kündigungsfrist ergibt sich zwangsläufig aus den Besonderheiten des Produktes.
Es erfolgt ein Abzug von einem halben Punkt, wenn die obigen Kriterien für mindestens eines der angebotenen Produkte nicht in allen Unterpunkten erfüllt sind, oder für alle Produkte ein Unterpunkt nicht erfüllt ist. Bei der Nichterfüllung von mindestens zwei Unterpunkten ist das Kriterium nicht erfüllt.
3.5 Transparenz der Abwicklung
Das Kriterium ist vollständig erfüllt, wenn der Kunde
- im Bestellprozess über die Internetseite des Anbieters jederzeit informiert ist, was beim Klicken als Nächstes geschieht und nach dem Abschluss des Bestellvorgangs eine Druckansicht über seine Bestellung erhält und
- über ein Service-Portal des Anbieters im Internet jederzeit nachvollziehen kann, in welchem Schritt des Wechselprozesses er sich befindet, und
- über dieses Portal jederzeit mindestens seine
- Kundendaten (Rechnungsadresse, Emailadresse, Bankverbindung) und
- für die Abrechnung seinen Zählerstand einsehen, eingeben bzw. ändern kann.
Es erfolgt ein Abzug von einem halben Punkt, wenn bis zu zwei der obigen Hauptkriterien nicht erfüllt sind.
Qualitätsstandards für den Tarif-Radar
Das Ziel von HausPilot ist, Energieverbraucher dabei zu unterstützen, ihr häusliches oder betriebliches Energiemanagement nachhaltig zu optimieren. Es soll dem Verbraucher ermöglicht werden, seine individuellen Vorstellungen und Wünsche zu seiner Energieversorgung umzusetzen, ohne dabei unnötig viel Zeit aufzuwenden oder zum Energiemarktexperten werden zu müssen.
HausPilot ist bemüht, den Strom- und Gasmarkt in Deutschland möglichst vollständig abzubilden. HausPilot behält sich jedoch vor, Anbieter oder Produkte von der Darstellung auszunehmen, die nicht ihren im Verbraucherinteresse angelegten Qualitätsstandards entsprechen. Bei der Darstellung der Anbieter und Produkte wird nach folgenden Richtlinien vorgegangen:
1. Welche Anbieter werden dargestellt:
a) Berücksichtigt werden Versorgungsunternehmen, die zum Start der HausPilot-Plattform bereits auf dem Markt tätig waren, sowie Vermarktungsorganisationen, die für einzelne Versorgungsunternehmen tätig sind. Neue Anbieter werden berücksichtigt, wenn sie von der Bundesnetzagentur gemäß § 5 EnWG zugelassen wurden.
b) HausPilot stellt dabei nur solche Anbieter und Tarife dar, deren Daten ihr über den von ihr beauftragten Datendienstleister GET-AG zugänglich gemacht werden.
c) Die Darstellung erfolgt unabhängig von dem Bestehen einer Vermittlungsvereinbarung zwischen HausPilot und dem jeweiligen Anbieter.
d) HausPilot lädt Anbieter ein, durch Bereitstellung entsprechender Informationen die Durchführung eines Transparenz-Ratings zu unterstützen, das unabhängig von dem Bestehen einer Vermittlungsvereinbarung durchgeführt wird.
2. Welche Produkte werden dargestellt:
a) HausPilot behält sich den Ausschluss von Produkten vor, deren vertragliche Gestaltung die Gefahr in sich birgt, den Verbraucher über die tatsächlichen Kosten und Risiken zu täuschen, beispielsweise durch unverhältnismäßig hohe Boni oder Kautionszahlungen.
b) HausPilot behält sich vor, übermäßig komplexe oder mit nur unverhältnismäßig hohem Aufwand umsetzbare Tarifkonstruktionen nicht abzubilden.
Woher kommen die Anbieter- und Tarifdaten?
Die aktuellen Tarifdaten sowie Grundinformationen zu den Anbietern bezieht HausPilot von dem Energiemarkt-Datendienstleister GET-AG, Leipzig. Aktualisierungen erfolgen täglich.
Soweit es sich um die Tarifdaten örtlicher Versorger handelt, werden die Daten i.d.R. von GET-AG selbst recherchiert. Die Daten postleitzahlenabhängiger Tarife werden dagegen direkt durch die jeweiligen Lieferanten an die GET-AG übermittelt und uns von dieser zur Verfügung gestellt. Ohne die Mitwirkung der Lieferanten ist daher ein vollständiger Vergleich der Marktangebote nicht möglich. Sollten postleitzahlenabhängige Tarife einzelner Lieferanten fehlen, so liegt das i.d.R. daran, dass diese Lieferanten die Daten nicht allgemein zur Verfügung stellen.
Anbieter können HausPilot zusätzliche Informationen bereitstellen, die z.B. im Rahmen des Transparenz-Ratings oder des Bestellprozesses verwendet werden. Hierbei handelt es sich um ergänzende Angaben zu Unternehmen und Produkten sowie um Allgemeine Geschäftsbedingungen und Produktunterlagen.
HausPilot behält sich vor, die übernommenen Daten und Informationen zu prüfen, bei offensichtlichen Abweichungen gegenüber aktuellen Veröffentlichungen der Anbieter auf den neuesten Stand zu bringen oder bei Unklarheiten auf die Darstellung zu verzichten.
Darüber hinaus erhebt HausPilot auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen selbst Daten. Zur Unterstützung des Verbrauchers verdichtet HausPilot die Daten zu Kennzahlen und Ratingwerten (prognostizierter Effektivpreis, Transparenz-Rating). Die Zusammenstellung, Weiterverarbeitung und Darstellung der aus verschiedenen Quellen stammenden Daten liegt allein in der Verantwortung von HausPilot.
Wir sind bemüht, die Daten stets vollständig und richtig abzubilden und sind dankbar für Ihre Hinweise auf eventuell fehlende oder fehlerhafte Angaben über Kontakt.
Funktionsweise des Tarifradars
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Es werden die Gesamtkosten dargestellt und – bei Markieren der entsprechenden Auswahlfelder – in den Vergleich einbezogen, die bei Abschluss des jeweiligen Tarifes über HausPilot anfallen, also einschließlich der Servicepauschale von HausPilot für den Wechsel.
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Die Berechnung der Jahreskosten und des Effektivpreises ist den Detailinformationen zu entnehmen, die durch Anklicken des Tarifnamens aufgerufen werden können.
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Als Neukundenboni oder -Rabatte werden in den Berechnungen nur konkret benennbare, geldwerte Vorteile berücksichtigt, wie beispielsweise Boni, Preisnachlässe, Frei-kWh, Gutschriften etc., die spätestens nach einer Belieferungszeit von 12 Monaten gutgeschrieben werden, auch wenn der Vertrag nach diesem 12-Monatszeitraum endet.
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Die dargestellten Grund- und Arbeitspreise sind die im Vertrag verankerten Preise, die nach Ablauf zeitlich begrenzter oder einmaliger Nachlässe oder Zuschläge gelten.
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Macht ein Tarif den Erwerb eines Genossenschaftsanteils zur Voraussetzung, wird dieser wie eine Kaution behandelt.
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Eine Preisgarantie wird nur berücksichtigt, wenn sie Preisstabilität für alle Preisbestandteile, mit Ausnahme der Mehrwertsteuer, der Ökosteuer und der Erdgassteuer (Mineralölsteuer) zusagt.
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Preisgarantieangaben, die nur den Energiepreisanteil und die Netzentgelte, nicht aber die EEG- und KWK-Zuschläge oder die Konzessionsabgabe in die Garantiezusage einschließen, werden als „Preisfixierung" dargestellt.
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Preisgarantieangaben, die nur den Energiepreisanteil, nicht aber die Netzentgelte, die EEG- und KWK-Zuschläge oder die Konzessionsabgabe in die Garantiezusage einschließen, werden als „Energiepreisgarantie" dargestellt.
Was tut HausPilot, damit der Wechsel problemlos klappt?
Wenn Sie sich für den Wechsel zu einem neuen Anbieter entschieden und den Bestellvorgang abgeschlossen haben, können Sie sich die Daten Ihrer Bestellung ausdrucken. HausPilot leitet dem neuen Anbieter Ihre Bestellung zu. Dieser sendet Ihnen üblicherweise eine Eingangsbestätigung für Ihre Bestellung.
Weiterer Ablauf bei Wechsel des Strom- oder Gasvertrags:
- Der neue Lieferant führt in der Regel eine Bonitätsabfrage durch. Im nächsten Schritt kündigt er Ihren bisherigen Versorgungsvertrag mithilfe der erteilten Vollmacht.
- In der Regel erhalten Sie von Ihrem bisherigen Lieferanten eine Kündigungsbestätigung.
- Der neue Lieferant meldet sich bei dem jeweiligen Netzbetreiber als neuer Lieferant an.
- Wenn geklärt ist, zu welchem Zeitpunkt die Lieferung aufgenommen werden kann, erhalten Sie die Vertragsbestätigung Ihres neuen Lieferanten mit Angabe des tatsächlichen Termins. Zwischen Ihrer Beauftragung und dem Beginn der Lieferung liegt i.d.R. ein Zeitraum von 6 bis 10 Wochen, wenn nicht die bei Ihren bisherigen Verträgen zu berücksichtigende Kündigungsfrist noch einen späteren Zeitpunkt bedingt.
- Rechtzeitig zum Ende Ihres bisherigen und Start Ihres neuen Versorgungsvertrags werden Sie von Ihrem Netzbetreiber, manchmal aber auch von Ihren neuen Lieferanten zur Mitteilung des Zählerstandes aufgefordert. Sollte diese Abfrage nicht erfolgen (das kommt gelegentlich vor, auch wenn es nicht so sein sollte), dann sollten Sie sich selbst die Zählerstände zum Wechselzeitpunkt notieren und diese sowohl Ihrem bisherigen Lieferanten (für die richtige Erstellung der Schlussrechnung) als auch dem neuen Lieferanten mitteilen.
- Wenn es zu Störungen beim Ablauf des Wechsels kommen sollte (z.B. Ablehnung durch den neuen Lieferanten aus nicht nachvollziehbaren Gründen, oder ausbleibende Reaktion des neuen Lieferanten), informieren Sie HausPilot per Telefon oder E-Mail. Wir kümmern uns darum, dass der Wechsel möglichst zügig umgesetzt wird und eventuelle Problemfälle behoben werden.